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Das Gebiss des Deutschen Schäferhundes
Die Anatomie des GebissesDas MilchgebissWährend bei der Geburt bei unserem Hund noch keine Zähne vorhanden sind, brechen zunächst die Milchzähne - etwa im Alter von 4 Wochen - im Unterkiefer, auch manchmal etwas früher, durch. Mit Ende der 6. Lebenswoche ist dann das vollständige Milchgebiss ausgebildet. Es besteht im Ober- und Unterkiefer links und rechts jeweils aus:
Der vorletzte Milchprämolar des Oberkiefers und der letzte Milchprämolar im Unterkiefer arbeiten zusammen und bilden die Reißzähne. Die Milchzähne sind graziler und spitzer geformt als die bleibenden Zähne und häufig leicht bläulich gefärbt. Jeder Zahn besteht aus Zahnkrone, Zahnwurzel und Zahnhöhle. Das Milchgebiss hat insgesamt 28 Zähne, es fehlen hier die Prämolaren 1 (4 Stück) und die Molaren (10 Stück), die nur einmal für das bleibende Gebiss heranwachsen. ZahnwechselDer Zahnwechsel ist bei unserem Hund ein komplizierter Vorgang, der auch bestimmt nicht schmerzfrei ist. Da auch die Milchzähne vollständig ausgebildete und - besonders am Fangzahn - bemerkenswert lange Wurzeln besitzen, müssen diese durch den Druck der nachwachsenden Zahnkeime der zweiten Bezahnung resobiert, das heißt aufgelöst werden. Wahrscheinlich wird dieser Vorgang auch durch spezielle Fresszellen unterstützt. Die Milchzahnwurzel wird also von innen und außen abgebaut, bis der Zahn seine Verankerung im Zahnfleisch und im knöchernen Zahnfach verliert und ausfällt. Der Zahnwechsel beginnt meist im Alter von dreieinhalb Monaten und ist in der Regel mit sechs Monaten bei unserem Hund abgeschlossen. Der Zahnwechsel beginnt mit den Schneidezähnen, dann erscheinen die Prämolaren 1, die keinen Milchzahnvorläufer haben und nur einmal ausgebildet werden. Nacheinander erscheinen die Molaren (auch kein Milchzahnvorläufer) und dann werden die Prämolaren gewechselt. Die Fangzähne brauchen auf Grund ihrer langen Wurzeln besonders lange zum Ausfallen und es kommt auch häufig vor, dass der Milchfangzahn (blauverfärbt und wackelig) noch vorhanden und daneben bereits der bleibende Fangzahn durchgebrochen ist. Doch so kleine Defekte werden auf natürlichem Wege innerhalb kurzer Zeit von selbst behoben. Während des Zahnwechsels kann es auch durchaus zu einer kurzfristigen Unausgeglichenheit des Scherengebisses kommen, das sich in der Regel nach Abschluss des Zahnwechsels und nach Fertigwuchs des bleibenden Gebisses von selbst wieder reguliert. Bleibende Fehler am Scherengebiss, Über- oder Unterbiss, werden mit Zuchtverbot geahndet, denn hier ist die Gefahr der Vererblichkeit gegeben.
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| 1. | Vorlage einer Röntgenaufnahme in Verbindung mit einem Attest eines vom SV zugelassenen HD-Tierarztes oder eines Tierarztes für Tierzahnheilkunde. Auf der Röntgenaufnahme müssen zumindest Teile der Zahnwurzel oder das Zahnfach nachgewiesen werden. |
| 2. | Vorlage des Körscheins, in dem Zahn- und Gebissstatus bei der Ankörung festgehalten wurde |
oder
| Nachweis der Vollständigkeit und des Vorhandenseins gesunder, kräftiger Zähne und eines einwandfreien Scherengebisses ohne fehlerhafte gerade Zahnleiste der Schneidezähne durch Vorlage des Beurteilungs- und Bewertungsheftes, in dem ein Körmeister im Rahmen der Beurteilung auf einer Zuchtschau, den Gebissstatus nach persönlicher Überprüfung, frühestens im Alter von 12 Monaten beschrieben und bestätigt hat. |
Nachdem viele Hundeeigentümer noch im Besitz eines alten Beurteilungs- und Bewertungsheftes sind, hat die SV-HG Einlageblätter drucken lassen, die bei Bedarf verwendet werden können. Eine Ahnentafeleintragung ist zukünftig nur noch mit Vorlage obiger Unterlagen möglich. Dies gilt für alle Hunde, die nach dem 01.01.1996 geboren sind.
Verfasser: Johann Mayer, Landesgruppenzuchtwart
Quellennachweis:
© Verein für Deutsche Schäferhunde
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